- Dreizeugentestament
- Dreizeugentestament,Nottestament, das durch mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen errichtet wird (§ 2250 BGB); gemäß § 2252 BGB verliert das Testament drei Monate nach Errichtung seine Gültigkeit, wenn der Erblasser überlebt.
Universal-Lexikon. 2012.